von der Folter und den Bankdaten
Seit Beginn der Diskussion um die Schweizer Bankdaten habe ich ja nur darauf gewartet, dass der erste in eine solche Schwarz-Weiß-Argumentation verfällt und den Ankauf der gestohlenen Daten mit der Beführwortung von Folter gleich setzt. Thomas Stadler war dann gestern so freundlich, die Warterei mit seinem Artikel „Der gute und der schlechte Rechtsbruch“ zu beenden (Hervorhebung von mir).
Es wird ein Unterschied gemacht zwischen gutem und schlechtem Rechtsbruch, wodurch das Recht relativiert wird. Wer nicht will, dass aus hehren Motiven gefoltert wird, der kann auch nicht ernsthaft den Ankauf dieser Daten befürworten. Dass es ein erheblicher Teil der Politiker, Journalisten und Bürger dennoch tut, zeigt letztlich nur wie heuchlerisch diese Gesellschaft in Wirklichkeit ist.
Man kann sich gerne darüber streiten, ob die aus diesen Daten gewonnenen Beweise vor Gericht verwertet werden können oder ob der Staat mit der gezahlten Belohnung die Grenze zur Hehlerei überschreitet, aber beim Vergleich mit Folter handelt es sich einfach nur um ein Totschlagsargument. Es gibt da nämlich einen gewaltigen Unterscheid zwischen beiden Punkten: Folter verstößt gegen elementare Grundsätze, die über die eines Rechtsstaat hinausgehen, nämlich der Verletzung der Menschenwürde und des Rechts auf körperliche Unversehrtheit. Diese Grundsätze sind das höchste Gut menschlichen Zusammenlebens und nicht verhandelbar.
Alle anderen Grundrechte unterliegen jedoch immer der Abwegung zwischen verschiedenen Standpunkten. So sind das Fernmeldegeheimnis, die Unverletzlichkeit der Wohnung, etc. nicht uneingeschränkt und so ist es auch mit dem Bankgeheimnis, dem Beweisverwertungsverbot oder was auch immer noch in dieser Situation zur Diskussion steht. Wer hier den Sündenfall des Rechtsstaates sieht, der möge sich doch bitte andere Instrumente wie z.B. die Kronzeugenregelung, V-Männer oder die Ausschreibung von Belohnungen für „Hinweise, die zur Ergreifung von bla, bla führen“ ins Gedächtnis rufen.
Betrachten wir doch mal die eigentliche Situation: Die Schweizer Banken profitieren von der Steuerhinterziehung durch deutsche Staatsbürger. Die Schweiz weigert sich, entsprechende Abkommen mit Deutschland zu schließen, die eine effektive Verfolgung solcher Straftaten ermöglichen würden. Andernfalls wäre es nicht notwendig, auf solche illegal erworbenen Daten zurückgreifen zu müssen. Deutschland nun der Hehlerei zu bezichtigen zeugt somit schon von einem gewissen Zynismus.
Ob aus den Daten nun tatsächlich nennenswerte Strafverfahren entstehen, wird sich zeigen. Beim letzten Mal (Stichwort: Zumwinkel & co.) hat das ja scheinbar auch ganz gut mit der gerichtlichen Verwertbarkeit geklappt. Für die Staatskasse wäre das jedenfalls ein Gewinn.